Bibliotheksordnung

- Die Entlehnung ist nur mit gültigem Schülerausweis möglich.
- Die Entlehnzeit beträgt 14 Tage, eine Verlängerung ist möglich.
- Verlorene oder beschädigte Bücher oder andere Medien müssen ersetzt werden.
- Nachschlagewerke (Wörterbücher, Lexika) können nicht entlehnt, aber nach Hinterlegung eines Schülerausweises zum Kopieren aus der Bibliothek entfernt werden.
- Die Benützung der PCs ist nur mit Genehmigung einer anwesenden Lehrperson und nur für schulische Zwecke erlaubt.
- Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet.
- Bitte Platzhalter verwenden und leise sein!


