Aufgaben und Vorhaben des Elternvereins

Aufgaben des Elternvereins:

Der Elternverein ist ein gemeinnnütziger Verein, dessen Gründung und Tätigkeit sich nach dem österreichischen Vereinsgesetz richtet.

Das zentrale Anliegen des Elternvereins ist eine gute Schulpartnerschaft zwischen Schule, Schüler*innen und Erziehungsberechtigten. Im Rahmen der Umsetzung dieses Ziels werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

- Wahrung der Elternrechte
- enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulleiter*in und Lehrer*innen, um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen
- Mitverantwortung in Bezug auf das Schulgeschehen
- Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler*innen (keine regelmäßige Fürsorgetätigkeit)
- Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern
- Unterstützung der Aktivitäten der Schulgemeinschaft
- Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel

Der Elternverein entsendet drei Vertreter*innen und drei Stellvertreter*innen in den Schulgemeinschaftsausschuss.

Die Mitgliedschaft im Elternverein ist freiwillig und mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verbunden.
Mitglieder des Elternvereins sind Eltern bzw, Obsorgeberechtigte und nicht die Kinder; daher ist der Mitgliedsbeitrag auch bei mehreren Kindern nur einmal pro Schule zu bezahlen.



Aufgaben der Klassenelternvertreter*innen:

Die Klassenelternvertreter*innen

- wahren die Interessen des Elternvereins in den einzelnen Klassen
- artikulieren die Interessen der Klasse im Ausschuss des Elternvereins
- informieren die Klasseneltern über die Beratungen und Beschlüsse im Ausschuss und in der Jahreshauptversammlung
- übermitteln Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Klasseneltern an den Ausschuss bzw. die Vorsitzende
- unterstützen die Klassenlehrerinnen in ihrem Bestreben, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu erhalten
- versuchen, durch Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Lehrerinnen evtl. auftretende Probleme zu lösen