Bibliotheksordnung
- Alle Schüler*innen verpflichten sich zur Einhaltung der Bibliotheksordnung.
- Ausleihen sind nur mit Schülerausweis möglich. Es können max. 3 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich (z.B. Vorbereiten von Referaten, Verfassen der VWA).
- Die Entlehnzeit beträgt 4 Wochen für Bücher, für alle anderen Medien 1 Woche (Zeitschriften, Hörbücher, DVDs, CDs). Eine Verlängerung der Ausleihe ist sowohl beim Entlehnschalter als auch online (WebOPAC) möglich, solange keine Vorbestellung vorliegt.
- Bei Überschreitung der Entlehnzeit ist eine Mahngebühr von 0,50 Euro pro Buch/Medium und angefangener Woche zu bezahlen.
- Die Verantwortung für entliehene Medien übernimmt der Entlehner/die Entlehnerin. Bei Verlust oder starker Beschädigung des entliehenen Mediums muss dieses ersetzt werden. Um schonende Behandlung der Bücher und anderer Medien wird gebeten.
- Die Öffnungszeiten werden durch Anschlag beim Bibliothekseingang bekannt gemacht und befinden sich auch auf der Schulwebsite.
- Die Computer sind als Arbeitsplätze gedacht. Daher gibt es hier keine Spiele, kein Chatten, keine Nutzung von sozialen Medien.
Das darf in der Bibliothek nicht sein:
- Essen und Trinken
- Handy (Ausnahme: Recherche)
- Schultaschen und Rucksäcke
- Entlehnen von Medien ohne offizielle Ausleihe